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Tipps & Tricks zur Steuererklärung
Der Staat zieht nicht nur Steuern ein, sondern er gibt auch - wenn man alles richtig macht in seiner Steuererklärung. Man braucht dafür keinen Steuerberater, um Steuern sparen zu können.
Am schnellsten kann man die Steuererklärung über das Internet abwickeln. Extra dafür wurde die elektronische Steuererklärung - kurz Elster - eingeführt. Noch schneller, einfacher oder kostengünstiger geht es nicht.
Pauschbetrag
Meist der größte Posten der Steuerersparnis liegt bei den Werbungskosten. Dahinter verbergen sich fast alle Ausgaben, die mit Ihrem Berufsleben zu tun haben. Jeder Arbeitnehmer erhält einen sogenannten Pauschbetrag von 1.000 €, um es Ihnen als Steuerzahler bei der Steuererklärung einfacher zu machen. So muss nicht jede Kleinigkeit - wie beispielsweise ein Kugelschreiber - einzeln abgerechnet werden.
Für Kontoführungsgebühren kann beispielsweise ein Betrag von 16 €, für Umzugskosten bis zu 1390 € (Singles: 695 €) als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Umzug muss dafür allerdings beruflich bedingt sein. In die Kategorie Pauschbetrag fällt zum Beispiel auch die sogenannte Pendlerpauschale.
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wird auch häufig als Entfernungspauschale bezeichnet. Für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke zum Arbeitsort dürfen 30 Cent als Werbungskosten angegeben werden. Dies ist verkehrsmittelunabhängig bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 € im Jahr möglich.
Altersvorsorge
Alles, was für das Alter zurückgelegt wird, kann von der Steuer abgesetzt werden. Dies wird in der Steuererklärung unter dem Punkt "Sonderausgaben" vermerkt. Dies ist beispielsweise bei der Riester-Rente der Fall. Auch eine private Krankenversicherung oder andere Zusatzversicherungen können die Steuerlast verringern.
Kinderbetreuung
Wer seine Kinder betreuen lässt, kann auch dies in der Steuererklärung angeben. So können auch Kosten für die Kita oder eine Tagesmutter geltend gemacht werden. Das Ganze gilt für 2/3 aller Aufwendungen bist zu einem Höchstbetrag von 4000 €. Auch die Kosten für eine Tagesmutter oder eine Aufsichtsperson während der Hausaufgaben zuhause können so abgesetzt werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wird beispielsweise das Treppenhaus von einer Reinigungskraft sauber gehalten oder kümmert sich ein Hausmeister um die eigenen vier Wände, kann das in der Steuererklärung angeben werden. Dann können 20 Prozent der Arbeitskosten abgesetzt werden.
Ehrenamt
Wer als ehrenamtlicher Sporttrainer o.ä. arbeitet, kann die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Hier dürfen bis zu 2.400 € steuerfrei verdient werden. Für ein Ehrenamt in einer gemeinnützigen Organisation sind immerhin noch 720 € steuerfreier Lohn möglich.